Abi-Rechner Mecklenburg-Vorpommern
Abiturnote berechnen in Mecklenburg-Vorpommern.
So kommt die Abiturnote in Mecklenburg-Vorpommern zustande: welche Kurse du einbringst, was doppelt zählt, wie viele Defizite erlaubt sind und welche Punkte du für welche Note brauchst.
Regeln für das Abitur 2021 bis 2027
Wir haben diese Regeln aus den unten genannten Quellen übernommen. Einzelne Details können abweichen; verbindlich ist, was deine Schule dir mitteilt.
| Halbjahresergebnisse in Block I | 36 |
|---|---|
| Fächer auf erhöhtem Niveau | 2 (Leistungskurs) |
| Prüfungen in Block II | 5 |
| Mindestpunkte Block I | 200 von 600 |
| Mindestpunkte Block II | 100 von 300 |
| Zum Bestehen insgesamt | 300 von 900 |
Block I: Kurse
Du bringst genau 36 Halbjahresergebnisse aus 1. HJ bis 4. HJ ein. Die Punkte werden addiert, durch 44 geteilt und mit 40 malgenommen. So entstehen höchstens 600 Punkte; nötig sind mindestens 200.
Leistungskurs
2 deiner Fächer sind LK-Fächer (Leistungskurs). Ihre Ergebnisse zählen doppelt.
Pflicht-Einbringung
Immer dabei sind alle Halbjahre deiner LK-Fächer und deiner Prüfungsfächer, außerdem Deutsch (4 Halbjahre), Fremdsprache (4 Halbjahre), Mathematik (4 Halbjahre), Naturwissenschaft (4 Halbjahre), Geschichte (4 Halbjahre), Kunst / Musik / Darstellendes Spiel (2 Halbjahre) und Religion / Ethik / Philosophie (2 Halbjahre). Den Rest wählt der Rechner so, dass deine Punktzahl am höchsten ist; du kannst einzelne Ergebnisse von Hand ein- oder ausschließen.
Ergebnisse unter 5 Punkten
Höchstens 7 eingebrachte Ergebnisse dürfen unter 5 Punkten liegen. Ergebnisse mit 0 Punkten gelten als nicht belegt.
Facharbeit
Kann in Block I eingebracht werden und zählt 2-fach; sie ersetzt 2 Halbjahresergebnisse.
Block II: Prüfungen
5 Prüfungen, jede zählt 4-fach: höchstens 300 Punkte, nötig sind mindestens 100. Die 5. Prüfung kann durch Besondere Lernleistung ersetzt werden. Gibt es zusätzlich eine mündliche Prüfung im selben Fach, zählt die schriftliche doppelt und die mündliche einfach (2:1).
Bestehen in Block II
In mindestens 3 Prüfungen brauchst du je 5 Punkte (einfach gewertet), darunter ein LK-Fach.
Gesamtnote
Block I und Block II ergeben zusammen höchstens 900 Punkte; bestanden ist ab 300. Die Note berechnet sich bundesweit gleich: 5⅔ minus Punkte geteilt durch 180, auf eine Nachkommastelle abgeschnitten. Ab 823 Punkten gibt es eine 1,0.
Quelle: APVO M-V § 12, § 19, § 25, § 31, § 42, § 43, Anlagen 3 und 5
Neu ab dem Abitur 2028
| Halbjahresergebnisse in Block I | 36 |
|---|---|
| Fächer auf erhöhtem Niveau | 2 (Leistungskurs) |
| Prüfungen in Block II | 5 |
| Mindestpunkte Block I | 200 von 600 |
| Mindestpunkte Block II | 100 von 300 |
| Zum Bestehen insgesamt | 300 von 900 |
Block I: Kurse
Du bringst genau 36 Halbjahresergebnisse aus 1. HJ bis 4. HJ ein. Die Punkte werden addiert, durch 44 geteilt und mit 40 malgenommen. So entstehen höchstens 600 Punkte; nötig sind mindestens 200.
Leistungskurs
2 deiner Fächer sind LK-Fächer (Leistungskurs). Ihre Ergebnisse zählen doppelt.
Pflicht-Einbringung
Immer dabei sind alle Halbjahre deiner LK-Fächer und deiner Prüfungsfächer, außerdem Deutsch (4 Halbjahre), Fremdsprache (4 Halbjahre), Mathematik (4 Halbjahre), Naturwissenschaft (4 Halbjahre), Geschichte (2 Halbjahre), Gesellschaftswissenschaft (2 Halbjahre), Kunst / Musik / Darstellendes Spiel (2 Halbjahre) und Religion / Ethik / Philosophie (2 Halbjahre). Den Rest wählt der Rechner so, dass deine Punktzahl am höchsten ist; du kannst einzelne Ergebnisse von Hand ein- oder ausschließen.
Ergebnisse unter 5 Punkten
Höchstens 7 eingebrachte Ergebnisse dürfen unter 5 Punkten liegen. Ergebnisse mit 0 Punkten gelten als nicht belegt.
Facharbeit
Kann in Block I eingebracht werden und zählt 2-fach; sie ersetzt 2 Halbjahresergebnisse.
Block II: Prüfungen
5 Prüfungen, jede zählt 4-fach: höchstens 300 Punkte, nötig sind mindestens 100. Die 5. Prüfung kann durch Besondere Lernleistung ersetzt werden. Gibt es zusätzlich eine mündliche Prüfung im selben Fach, zählt die schriftliche doppelt und die mündliche einfach (2:1).
Bestehen in Block II
In mindestens 3 Prüfungen brauchst du je 5 Punkte (einfach gewertet), darunter ein LK-Fach.
Gesamtnote
Block I und Block II ergeben zusammen höchstens 900 Punkte; bestanden ist ab 300. Die Note berechnet sich bundesweit gleich: 5⅔ minus Punkte geteilt durch 180, auf eine Nachkommastelle abgeschnitten. Ab 823 Punkten gibt es eine 1,0.
Quelle: APVO M-V i. d. F. der ÄndVO vom 01.08.2025 § 12, § 19, § 25, § 31, § 42, § 43, Anlagen 4 und 6
In allen Ländern gleich
Von Punkten zur Note
Die Umrechnung der Gesamtpunkte in die Abiturnote ist bundesweit einheitlich geregelt.
| Abiturnote | Mindestens Punkte (von 900) |
|---|---|
| 1,0 | 823 |
| 1,5 | 733 |
| 2,0 | 643 |
| 2,5 | 553 |
| 3,0 | 463 |
| 3,5 | 373 |
| 4,0 | 283 |
Fragen
Gut zu wissen
Wie viele Punkte brauche ich in Mecklenburg-Vorpommern zum Bestehen des Abiturs?
Insgesamt mindestens 300 von 900 Punkten, davon mindestens 200 in Block I und 100 in Block II. Dazu kommen die Regeln zu Ergebnissen unter 5 Punkten und zum Bestehen in Block II, die weiter oben stehen.
Wie viele Kurse muss ich in Mecklenburg-Vorpommern einbringen?
Du bringst 36 Halbjahresergebnisse in Block I ein. Welche Kurse Pflicht sind und wie sie gewichtet werden, steht im Abschnitt zu den Regeln.
Wie wird die Abiturnote in Mecklenburg-Vorpommern berechnet?
Block I und Block II ergeben zusammen höchstens 900 Punkte; bestanden ist ab 300. Die Note berechnet sich bundesweit gleich: 5⅔ minus Punkte geteilt durch 180, auf eine Nachkommastelle abgeschnitten. Ab 823 Punkten gibt es eine 1,0.
Welche Note sind 600 Punkte?
600 Punkte ergeben eine 2,3. Die Umrechnung ist in allen Bundesländern gleich, die Tabelle auf dieser Seite zeigt die Mindestpunkte für die Noten von 1,0 bis 4,0.
Für welche Abiturjahrgänge gelten diese Angaben in Mecklenburg-Vorpommern?
Die Regeln oben gelten für das Abitur 2021 bis 2027. Wenn sich die Prüfungsordnung ändert, passen wir die Seite an.
Rechnen lassen statt selbst addieren.
Der Abi-Rechner in der App kennt die Regeln in Mecklenburg-Vorpommern und wählt die besten Ergebnisse für Block I.
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